Gemäß der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen alle Arbeitsmittel, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt oder von seinen Beschäftigten benutzt werden, unter diese grundlegend veränderte Verordnung,
die seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft ist.
Arbeitsmittel sind hierbei „Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder überwachsbedürftige Anlagen.
Zu den „Überwachungsbedürftigen Anlagen“ zählen
auch „Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, inklusive Bereiche mit explosiven Gasen und Stäuben“.
Für diese Anlagen, so z.B.:
die Lackierkabine,
die Schreinerei,
das Zuckersilo,
der Faulturm eines Klärwerks,
muss der Arbeitgeber ab dem 31.12.2005 (Ende der Übergangsfrist) als ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung das sogenannte „Explosionsschutzdokument“ erstellen, weil hier explosionsgefährdete Atmosphären auftreten können.
Darin ist insbesondere enthalten:
die systematische Bewertung und Dokumentation der Explosionsgefährdungen,
die Zoneneinteilung der explosionsgefährdeten Bereiche gemäß Anhang 3 der BetrSichV,
die Festlegung der Schutzzonen und Schutzmaßnahmen gegen alle Zündquellen
(nicht nur gegen die elektrischen)
die getroffenen Explosionsschutzvorkehrungen.
Das „Explosionsschutzdokument“ darf hierbei nur von einer „Befähigten Person“ gemäß BetrSichV erstellt werden.
Eine befähigte Person ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für die vorgesehene Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Der Arbeitsgeber ist hierbei verantwortlich für die richtige Auswahl der befähigten Person.
Darstellung unserer Dienstleistung
Mit Wirkung zum 21.12.2006 wurde unsere Firmenleitung zur „„Befähigten Person im Explosionsschutz zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes nach § 6 der Betriebssicherheitsverordnung““ ernannt
(siehe nachfolgende Kopie des Ernennungszertifikates).
Daher sind wir in der Lage, Sie als Arbeitgeber bei der rechtssicheren Erstellung
des „Explosionsschutzdokument“ zu unterstützen.
Wir haben uns dabei auf klein- bis mittelständische Firmen spezialisiert, da hier aufgrund des großen Kostendrucks und der hohen arbeitsmäßigen Auslastung der Mitarbeiter die Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekanntermaßen am größten sind.
Dies alles können wir aufgrund unseres kleinen Verwaltungs- und Kostenaufwandes im Vergleich zu den großen, überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten besonders preisgünstig anbieten, zumal unsere Leistung die gesamte umfangreiche schriftliche Dokumentation einschließt.
Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung des „Explosionsschutzdokument“, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.
